Sie fragen - wir antworten

Häufige Fragen zur Abfallentsorgung und den Containersystemen

Unsere Aufgaben werden durch eine enorme Vielfalt von Regeln beeinflusst und definiert. Hierzu zählen die Regelungen des Straßenverkehrsrechts, Abfallrechts, Immissionsschutz, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Transportrecht und nicht zuletzt auch dem Steuerrecht.

Es verlangen die Regeln des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, der Abfallverbringungsverordnung, der Abfallverzeichnisverordnung, der Bundesimmissionsschutzverordnung, des Bundesimmissinonsschutzgesetzes, der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, der Nachweisverordnung, der Entsorgungsfachbetriebeverordnung, der lokalen Abfallsatzungen, der Gewerbeabfallverordnung und viele weitere nach Beachtung und Einhaltung.

Im Entsorgungsdschungel durchzublicken, ist somit selbst für Fachkräfte nicht einfach. Umso verständlicher ist es, dass jemand der nicht täglich mit Containern, Schrott und Abfällen umgeht wahrscheinlich eine Fragen in diesem Zusammenhang hat.

Die häufigsten Fragen haben wir nachstehend für Sie zusammengestellt und beantwortet. Sollte Ihre konkrete Frage nicht dabei sein oder die Antwort noch mehr Fragen aufwerfen, zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen.

Absetzcontainer offen mit 3, 5, 7, 10 oder 15 Kubikmeter Fassungsvermögen sind unsere übliche Containervariante. Hiermit können Sie Bauschutt, Altholz, oder Mischabfälle problemlos entsorgen. Bei größeren Projekten empfehlen wir unsere Abrollcontainer.

Die Wahl des Containers hängt natürlich in erster Linie von der Art und Menge des anfallenden Abfalls ab. Grundsätzlich nimmt man für schwere Abfälle wie Erde oder Bauschutt 5 oder maximal 7 Kubikmeter große Behälter. Das Gewicht eines befüllten Containers die gesamte Nutzlast des eingesetzten Fahrzeugs nicht überschreiten darf. Bei sperrigen Abfallstoffen wie z.B. Sperrmüll mit alten Sofas, Möbeln sind größere Absetzmulden mit 15 Kubikmeter oder Abrollmulden ab 20 Kubikmeter zu empfehlen.

Die eingesetzten Absetz- und Abrollkipper haben einen Wendekreis von 8 bzw. 10 Metern. Eine Zufahrt und der Rangierbereich muss mindestens 4 m lichte Höhe vorweisen. Vor dem Stellplatz muss eine Zufahrt von ca. 8 m Länge gegeben sein. Die Bereiche müssen mit 26 Tonnen belastbar sein. Die Standfläche für die Absetzcontainer oder Abrollcontainer sollten im Idealfall befestigt sein (Zum Beispiel Hofeinfahrt, Gehweg, Schotterplatz). Man kann den Container auch auf eine Wiese stellen (gilt nur bei Absetzcontainern). Dann empfiehlt es sich mit Bohlen oder anderen Holzbrettern zu unterfüttern. Wichtig ist jedoch, dass der Container aufgrund des Gewichtes samt Inhalt Spuren und Schäden im Rasen hinterlassen kann und einsinken kann. Bei schlechter Witterung ist dies keinesfalls möglich.

Ein bestellter Container darf nicht über die Ladekante befüllt werden! Eine Sicherung der Ladung muss für den Fahrer möglich sein. Weiterhin darf das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden. Fehlerhafte Beladung führt zu Wartezeiten und mehrmaligen Anfahrten, welche wir leider in Rechnung stellen.

Je nach System unterscheidet man in Abrollcontainer und Absetzcontainer. Abhängig von der Bauart und Größe sind diese individuell einsetzbar. Unsere Absetzcontainer haben 3, 5, 7, 10, 12 und 20 cbm und die Abrollcontainer zwischen 10, 17, 20, 30 cbm Fassungsvermögen.

Die Absetzcontainer mit 5, 7, 10 Kubikmeter Fassungsvermögen sind unsere übliche Containervariante für Bauschutt, Holz, Strauchschnitt oder Mischabfall. Für größere Abfallmengen oder als Lagercontainer für Gewerbeabfälle empfehlen wir Abrollcontainer.

Sollten Sie im Shop einen Abholtermin eingetragen wird der Container zum Wunschtermin abgeholt. Ansonsten findet die Abholung statt, sobald wir einen Anruf, eine Email, Whatsapp -Nachricht oder ein Fax von Ihnen mit dem Abholtermin erhalten. Bitte achten Sie darauf, dass der Container zur Abholung frei zugänglich ist. Also eine Anfahrt durch das Fahrzeug gewährleistet ist. Andernfalls müssen wir die Leerfahrt, Warte- oder Standzeit in Rechnung stellen.

Unser Shop bietet Ihnen ein gutes Tool die Kosten der Entsorgung abzuschätzen, da hier angegebenen Pauschalpreise auf Basis unserer langjährigen Erfahrung kalkuliert sind. Dies gibt Ihnen Kostenkontrolle und Sicherheit für Ihr Bauvorhaben.

Alternativ können Sie uns gerne telefonisch, per Email oder Whatsapp ansprechen um ein Angebot in der Form: Fracht und Entsorgungspreis pro Tonne zu erhalten. Grundsätzlich hängt der Preis von der Containerausführung, -größe sowie der Entfernung von unserem Standort und der ausgewählten Abfallart ab.

Dieses bietet sich an wenn Sie im Umgang mit Containern und Abfallentsorgung eine gewisse Erfahrung haben und Ihre Abfallmenge einschätzen können.

Abfälle zur Eigenanlieferung werden bei uns prinzipiell bei der Anlieferung gewogen und nach Gewicht abgerechnet. Sie zahlen nur das, was Sie entsorgt haben. Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen hierzu per Telefon, Telefax, Email, Whatsapp oder besuchen Sie unseren Betriebshof im Industriegebiet Dorfprozelten.

Die Informationen zu richtigen Befüllung finden Sie hier. Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung: 09392/984040

Wir benötigen in der Regel 1 Arbeitstag (Montag bis Freitag) Vorlauf zur Gestellung. Bitte beachten Sie, dass Containerstellungen / -abholungen Montag – Freitag von 7:30 – 15:30 Uhr möglich sind. An Samstagen bleibt unser Betrieb geschlossen. In dringenden Fällen bemühen wir uns zuschlagfrei noch am selben Tag zu liefern. Stimmen Sie Ihren Terminwunsch hierzu direkt mit der Disposition unter der 09392/984040 telefonisch oder per Whatsapp ab.

Sie können unseren Shop nutzen, oder Sie bestellen den Container telefonisch, oder per Whatsapp unter 09392/984040. Wenn Sie Neukunde sind, benötigen wir möglichst einen schriftlichen Auftrag per Fax 09392/9840429 oder per Email an info@mehring-container.de

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Vollständige Lieferanschrift mit präzisierenden Angaben (z.B. vor die linke Garage stellen)
  • Angabe ob der Container auf privatem oder öffentlichem Grund gestellt werden soll
  • Bei Gestellung auf öffentlichen Grund: Sondernutzungserlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde (in der Regel das örtliche Ordnungsamt)
  • Stelltermin (Tag und Stunde)
  • Falls schon bekannt: Abfuhrtermin (Tag und Stunde)
  • Containergröße
  • Geplante Abfallart
  • Vollständige Rechnungsanschrift

Der Inhalt der Container darf nicht vermischt werden mit Sondermüll (gefährliche Abfälle). Hierzu gehören z.B. Spraydosen, Autobatterien, Kondensatoren, Farben, Lacke, Elektroschrott, Leuchtstoffröhren, kontaminierte Böden oder Hölzer, Isolier-/Glas-/Steinwolle, asbesthaltige Baustoffe. Flüssige Abfälle dürfen nur in dafür vorgesehene Behälter eingefüllt werden. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Künstliche Mineral Faser (KMF) müssen Sie luftdicht in reissfeste Gewebesäcke verpacken. Diese erhalten Sie bei uns. Asbesthaltige Abfälle sind zwingend in Big Bags mit Asbesthinweis nach TRGS 519 zu verpacken. Die Big Bags müssen zerstörungsfrei in den jeweiligen Container verladen werden und die Entladung mit Gabelstapler bzw. unter Zuhilfenahme von Anschlagsmitteln ist zu gewährleisten! Falsch beladende Container oder beschädigte und nicht gekennzeichnete Säcke werden nicht transportiert. Die Kosten für mehrmalige Anfahrten und Wartezeiten werden leider in Rechnung gestellt.

Die ersten 7 Tage nach der Gestellung sind bei Mehring Containerdienst mietfrei, danach kosten Absetzcontainer 1,50 € Miete/Tagsowie Abrollcontainer 2,50 € Miete/Tag. Nach einem Containerwechsel wird die neue Mulde wieder für 7 Tage mietfrei gestellt.

Sobald Sie den öffentlichen Verkehrsraum für Ihr Entsorgungsprojekt oder die Containergestellung mit einbeziehen möchten, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Diese umgangssprachliche Stellgenehmigung wird von der zuständigen Kommunalbehörde erteilt. Also Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. In der Regel liegt die Zuständigkeit hier beim Straßenverkehrsamt oder dem Ordnungsamt. Geregelt ist dies durch das Straßengesetz. Es ist eine Genehmigung erforderlich, wenn ein Straßenbereich, folglich auch der Bürgersteig über den Gemeingebrauch hinaus benutzt wird. Sie müssen also den Container anmelden um den öffentlichen Verkehrsraum für die Entsorgungsleistung zu nutzen. Viele Städte und Gemeinden können frei agieren.

Da die Städte und Gemeinden in der Formulierung ihrer Satzungen zur Stellplatzgenehmigung frei agieren können, sind die Voraussetzungen und Anforderungen sowie die Preise für die Genehmigung recht unterschiedlich. Wir übernehmen das Prozedere gegen Aufpreis für Sie. Sprechen Sie uns dazu an.

Wird ihr bestellter Container im öffentlichen Raum platziert, haben sie auch die Pflicht einer ordnungsgemäßen Verkehrssicherung. Im Klartext heißt es, dass die Sondernutzungserlaubnis damit an gewisse Auflagen gebunden ist.

Ein öffentlicher Stellplatz für Ihren Container bedeutet für Sie immer auch die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verkehrssicherung des Behälters. An die Sondernutzungserlaubnis sind regelmäßig Auflagen geknüpft, ohne deren Einhaltung die Stellgenehmigung wieder entzogen werden kann. Beispiele sind je nach Größe des Containers:

  • Zugang zu öffentlichen Versorgungseinrichtungen (Wasser, Kanal, Strom) muss frei zugängig sein
  • der Container muss mit normgerechten Warntafeln und Informationen zum stellenden Unternehmen versehen sein
  • falls erforderlich muss der Standplatz mit einer verkehrsregelnden Beschilderung mit Beschilderungsplan gesichert werden. Ebenso sind Warnbaken mit Warnleuchte erforderlich. Diese Baustellensicherung ist einzuschalten
  • Straßenbreiten und eventuelle Sicherheitsbereiche sind zu beachten

Auf den Internetseiten der kommunalen Einrichtungen finden Sie weitere Informationen.

Sie wünschen das Rundum-Sorglos-Paket? Kein Problem. Gegen einen Zuschlag von 40,00 € netto pro Vorgang beantragen wir die nötigen Genehmigungen für Sie.

Generell erfolgt die Sicherung von Container innerhalb geschlossener Ortschaften mit entsprechenden Markierungen ohne zusätzliche Kosten durch uns.

Die Absicherung von Baustellen und Containern mit Warnbaken und Blinkleuchten berechnen wir nach Aufwand. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen erforderlich.

Unser Containerdienst und der Transport von Baustoffen deckt das Gebiet der Landkreise Miltenberg, Neckar-Odenwald-Kreis, Odenwaldkreis, Landkreis Aschaffenburg, Main-Spessart-Kreis und Main-Tauber-Kreis ab.

Sollten Sie Ihren Aufstellort nicht finden, haben wir vielleicht einen Fehler gemacht oder der Ort liegt außerhalb unseres regulären Einzugsgebietes.

In jedem Fall lohnt es sich uns anzusprechen und ein Angebot anzufordern.

Die Bestellung eines Schrottcontainers unterscheidet sich erheblich von der Bestellung eines Abfallcontainers. Zum einen verändern sich Schrottpreise – im Vergleich – zu Abfällen in sehr kurzen Abständen. Zum anderen ist es nicht so einfach eine einheitliche Definition von dem zu finden was eingeladen werden soll. So hat jeder Schrotthändler und jede Region eigene Bezeichnungen und Definitionen was die Sortenbezeichnungen angeht (Kernschrott, Schere leicht oder schwer, Vormaterial, Mischschrott, Eisenschrott, ….).

Bei uns geht es so:

Sie können im Containershop einen Schrottcontainer bestellen, oder Sie können uns hierzu anrufen oder uns schreiben (per Email oder WhatsApp). Sie finden im Shop nur die fällige Fracht für die Stellung und die Abholung des Containers. Sie schreiben uns am Abschluss der Bestellung im Feld „Zusätzliche Hinweise zu Ihrer Bestellung“ welche Sorte Sie deklarieren möchten bzw. was Sie verladen möchten.

Die gültigen Schrottpreise finden Sie entweder in unserem Googleprofil für die gängigsten Stahl- und Eisenschrotte. Oder Sie rufen uns einfach an bzw. schreiben uns und Fragen. Für Ne Metalle (Kupfer, Messing, VA Stahl, Aluminium, Zink, …) gelten Tagespreise. Hierzu ist ein Anruf zum Einholen der Preisinfo unumgänglich.

Die Vergütung des Inhaltes erfolgt nach der Abholung des Materials und dem Eingang auf unserem Wertstoffhof nach Gewicht.

Hierzu wird der volle Container eingewogen, auskippt und anschließend leer verwogen. Die Befundung des Materials (stimmt die deklarierte Sorte?; sind Verunreinigungen vorhanden die Abzüge erfordern?; …) erfolgt in diesem Vorgang ebenfalls. Eventuelle Mängel werden mit Bildern dokumentiert, die Wiegekarte wird erstellt und Mängel und Abzüge vermerkt.

Es erfolgt sodann die Endabrechnung. Hierzu werden der Schrotterlös und der bereits bezahlte Frachtpreis gegeneinander aufgerechnet und der Saldo an Sie überwiesen oder Sie holen sich die Differenz in bar auf unserem Betrieb ab, ganz nach Wunsch.

Zuverlässiger Service
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